Gehört der Wald dem Forst?

Nachhilfe für Verbandsbürgermeister Andreas Alter (VBG Enkenbach-Alsenborn) in Sachen Staatskunde!

 

Es ist schon erschreckend, was der eine oder andere politische Vertreter in Staatskunde gelernt hat - offensichtlich zu wenig. In einem Artikel des Regionalteils Kreis Kaiserslautern der Rheinpfalz vom heutigen Tage mit dem Titel "Hobby-Kunst gegen Erntemaschinen" wird der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn mit den Worten zitiert, "der Forst sei Eigentümer des Waldes"...  Sehr geehrter Herr Alter, sollten Sie das wirklich so gesagt haben, dann sollten Sie sich unbedingt etwas genauer mit dem Thema beschäftigen - das dazugehörige Bundeswaldgesetz findet man übrigens heutzutage schon online.

 

Aber schon mal vorab:

Das Bundeswaldgesetz unterscheidet in Artikel 3 die drei Eigentums-arten  Staatswald, Körperschaftswald und Privatwald. Der Staatswald - um den es hier geht - umfasst die Bundes- und Landesforsten.

 

Der Staatswald gehört also keineswegs dem Forst, sondern als Gemeinschaftseigentum den Bürgern des Landes oder des Staates. "Der Forst" - wir gehen davon aus, dass Herr Alter hier die Forstverwaltung meint - ist lediglich mit der Verwaltung und Bewirtschaftung des Staatswaldes betraut.

 

Sehr geehrter Herr Alter, in Ihrer Funktion als Bürgervertreter wäre es schon gut, solche Dinge zu recherchieren, bevor diese in einem Artikel, den viele Bürger lesen, so falsch dargestellt werden. Schließlich sind unsere politischen Vertreter auch für unsere politische Bildung mit verantwortlich.